FDM in Liechtenstein
Angebote und Policies zum FDM in Liechtenstein
In Liechtenstein sind drei Forschungsinstitutionen beheimatet:
Darüber hinaus sind verschiedene Förderorganisationen, wie der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) in Österreich, wichtige Akteure, die Standards für Open Science setzen. Diese sind von Forschenden in Liechtenstein zu befolgen, wenn sie mit diesen Förderern kooperieren.
Die Regierung von Liechtenstein unterstützt Open Science durch die Umsetzung von EU-Richtlinien wie die Open-Data-Richtlinie und das Informationsweiterverwendungsgesetz. Diese Gesetzesinitiativen erweitern den Zugang und die Nutzung von öffentlichen und öffentlich finanzierten Forschungsdaten, was die wissenschaftliche Gemeinschaft und die Gesellschaft insgesamt bereichert.
Diese Punkte werden im Folgenden näher ausgeführt. Ihnen fehlt ein Angebot? Sie finden Zusammenhänge nicht ganz richtig dargestellt oder haben Fragen? Schreiben Sie uns gerne, wir freuen uns auf Ihre Mail.
Institutionelle Servicestellen zum Forschungsdatenmanagement
Die Universität Liechtenstein und die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein bieten ihren Forschenden durch zentrale Stellen Unterstützung im Forschungsdatenmanagement:
- Stabsstelle Forschungsförderung der Universität Liechtenstein
- Stabsstelle für Qualitätssicherung in der Forschung und Forschungsförderung der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein.
Nationale Policies mit FDM-Bezug
In Liechtenstein wird die rechtliche Situation hinsichtlich der Datensicherheit und des Forschungsdatenmanagements durch verschiedene Gesetzgebungen auf nationaler Ebene sowie durch die Europäische Union geregelt.
Das Datenschutzgesetz hingegen bietet eine detaillierte Rahmengebung speziell für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken. Hier ist insbesondere Art. 27 relevant, der die Verarbeitung solcher Daten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die Einwilligung der betroffenen Person erlaubt, sofern dies für die Forschung notwendig ist und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen getroffen werden. Außerdem sind Beschränkungen der Rechte der betroffenen Personen möglich, wenn diese die Forschungsziele beeinträchtigen könnten.
Darüber hinaus läuft in Liechtenstein zur Zeit der Prozess, die Open-Data-Richtlinie der EU in nationales Recht umzusetzen, was die Förderung der Nutzung und Weiterverwendung öffentlicher Daten stärkt. Im selben Zusammenhang ist eine umfassende Überarbeitung des Informationsweiterverwendungsgesetzes vorgesehen. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten zu erleichtern, um Innovation und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
All diese Gesetze stellen sicher, dass in Liechtenstein die Sicherheit der Forschungsdaten gewährleistet ist. Darüber hinaus fördern sie die Nutzung dieser Daten im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen und stellen den Schutz der Privatsphäre sicher. Liechtenstein ist aktiv an der Integration in europäische Initiativen für Open Science und Open Data beteiligt, insbesondere im Rahmen der Kooperation Open Government Data Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein. Dies spiegelt sich in den zahlreichen Programmen, Initiativen und Projekten wider, die in diesen Ländern zur Förderung offener Verwaltungsdaten etabliert wurden. Die Konferenzreihe OGD D-A-CH-LI, eine zentrale Initiative im Bereich Verwaltungsdaten, fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den deutschsprachigen Ländern. Diese Veranstaltungsreihe dient als wichtige Plattform für den Erfahrungsaustausch unter den verschiedenen Stakeholdern – darunter Verwaltung, Bürger*innen, Wirtschaft und Wissenschaft. Liechtenstein nimmt regelmäßig an diesen und weiteren Veranstaltungen wie der Data Excellence Konferenz teil, um seine Bemühungen im Bereich der Datenexzellenz weiter voranzutreiben und sich mit europäischen Best Practices zu synchronisieren.
Institutionelle Policies mit FDM-Bezug
Bisher wurden von den Liechtensteiner Hochschulinstitutionen noch keine expliziten Strategien oder Regelwerke in Bezug auf Forschungsdaten veröffentlicht. Forschungsdatenmanagement ist aber jeweils Bestandteil der Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis: Die Forschenden sind somit angehalten, ihre Forschungsdaten möglichst frei verfügbar zu veröffentlichen.
Policies mit FDM-Bezug von Forschungsförderern
Forschende in Liechtenstein haben die Möglichkeit, bei verschiedenen Förderinstitutionen Drittmittel für Projekte zu beantragen. Damit müssen die Richtlinien zu Open Science der jeweiligen Förderorganisationen berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Forschungsdatenmanagement und Forschungsförderer.
Zitiervorschlag (Chicago)
Redaktion von forschungsdaten.info. „Forschungsdatenmanagement in Liechtenstein“. forschungsdaten.info, 15. Mai 2025. Link